Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg

Seit dem 11.Juli 2013 gilt in Baden-Württemberg die Rauchmelderpflicht.

Mehrere hundert Tote fordern Brände in der Bundesrepublik Deutschland pro Jahr – und zwar durch Rauchvergiftungen. Allein in Baden-Württemberg sterben jährlich mehrere Dutzend Menschen. Das muss nicht sein, denn die Rettung ist denkbar einfach: Durch jeden einfachen Rauchmelder kann Leben gerettet werden.

Deshalb hat sich das Land Baden-Württemberg bereits 2013 dazu entschlossen, Neubauten ab sofort und Bestandsbauten bis Ende 2014 verpflichtend mit Rauchmeldern auszustatten.

Mindestausstattung eventuell erhöhen

In einer normalen Wohnung kommen durch die Vorgaben bereits ein paar Rauchmelder zusammen: Jedes Schlafzimmer, Kinderzimmer und jeder mögliche Fluchtweg, also beispielsweise ein Flur, müssen damit ausgestattet werden. Es lassen sich natürlich jederzeit mehrere Rauchmelder auch an anderen brisanten Stellen anbringen.

Am einfachsten ist es, wenn sich die Eigentümer selbst zur Anbringung und Überprüfung verpflichten. Es existiert eine DIN-Norm, die sie verpflichtet, die Bewohner in den Gebrauch einzuweisen sowie die Geräte jährlich zu warten. Dies bedeutet, sie zu überprüfen und gegebenenfalls auszutauschen, den nötigen Batteriewechsel vorzunehmen und den Vorgang nachweisbar zu dokumentieren. Bei Störungen müssen sie natürlich sofort reagieren. Eigentümer können das Ganze allerdings bis zu einem gewissen Grad auf den Mieter übertragen, sofern dieser dafür körperlich und geistig die Verantwortung übernehmen kann.

Die Anbringung und jährliche Überprüfung – diese ist ebenfalls Bürgerpflicht – kann durch geeignete Fachleute vorgenommen werden. Sollte zwischendurch ein Batteriewechsel fällig werden, kann dies der Mieter eventuell selbst übernehmen.

Montage, Inbetriebnahme und Wartung vom Fachmann

Die Firma Kinzler kümmert sich einmal im Jahr um die Wartung und leistet einen Rundum-Service, der allen Beteiligten zugute kommt:

  • professionelle Befestigung und Inbetriebnahme der Geräte
  • jährliche Wartung und Überprüfung von Nutzungsvorgaben, Geräten und Umgebung sowie gegebenenfalls Geräte- und/oder Batterieaustausch
  • Notrufservice rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche
  • schriftliche Dokumentation aller Vorgänge und Übergabe der Belege an den Nutzer
  • Informationen für den Nutzer zur Funktionsweise der Geräte sowie zum Verhalten bei Störungen und im Brandfall
  • Beratung des Kunden über gesetzliche Mindest-, mögliche Teil- und empfohlene Vollausstattung der Wohneinheit
  • Informationen an den Eigentümer über Fehlfunktionen, Beschädigungen oder verhinderte Wartungsarbeiten

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