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Heizung - PartnerHeizung - Partner

Unsere starken Partner für Ihre Heizung

Bad und Sanitär PartnerBad und Sanitär Partner

Wir arbeiten mit starken Partner für Ihr Wohlfühlbad.

Solar - PartnerSolar - Partner

Um die optimale Anlage für Sie zu installieren, arbeiten wir mit folgenden Partner zusammen.

Bauflaschnerei - PartnerBauflaschnerei - Partner

Um Ihre Immobilie optimal zu schützen, arbeiten wir mit folgenden Partnern zusammen.

Heizung - Zuverlässige Wärme im Eigenheim bedarf einer weitsichtigen Planung. Mit uns berücksichtigen Sie alle Möglichkeiten der effizienten Heiztechnik

Sanitär - Vom Haus-Wasser-Anschluss bis zur Badewanne sorgen wir für einen nachhaltigen Wasserkreislauf in Ihren vier Wänden.

Solar - Nutzen Sie die Möglichkeiten erneuerbarer Energien. Durch unsere Lösungen im Bereich Solar machen wir Ihre Immobilie zur effizienten Energiequelle.

Bauflaschnerei - Wir sorgen für den zuverlässigen Schutz Ihrer Immoblilie vor äußeren Einflüssen. Durch sämtliche Arbeiten der Bauflaschnerei

Fachinformationen zu Wasserqualität, Heizungswasser, Kalkschutz & Trinkwasserverordnung

Unser Partner PermaTrade hat uns folgende Download für Sie zur Verfügung gestellt:

Fachinformationen über Heizungswasser – Wasserqualität entscheidet über Garantie und dauerhafte Funktionssicherheit bei neuen Heizungsanlagen:
Infoblatt_Heizungswasser

So senken Sie Ihre Kosten für die Warmwasserbereitung durch umweltfreundliche Wasserbehandlung:
Infoblatt_Kalkschutz

Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen und deren Konsequenzen:
Infoblatt_Trinkwasserverordnung

Wichtige Information für alle Hausbesitzer und Hausverwalter zum Thema Heizungsbefüllung nach den gültigen Normen:
EN_1717

Neuigkeiten in Bezug auf das Füllwasser von Heizungsanlagen:
frühpo_VDI_2010 T2

Optimales Heizungswasser – für dauerhaften Schutz und Energieeffizienz der Heizungsanlage:
Heizungswasserbehandlung Prospekt NEU 8-2012

 

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Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg

Seit dem 11.Juli 2013 gilt in Baden-Württemberg die Rauchmelderpflicht.

Mehrere hundert Tote fordern Brände in der Bundesrepublik Deutschland pro Jahr – und zwar durch Rauchvergiftungen. Allein in Baden-Württemberg sterben jährlich mehrere Dutzend Menschen. Das muss nicht sein, denn die Rettung ist denkbar einfach: Durch jeden einfachen Rauchmelder kann Leben gerettet werden.

Deshalb hat sich das Land Baden-Württemberg bereits 2013 dazu entschlossen, Neubauten ab sofort und Bestandsbauten bis Ende 2014 verpflichtend mit Rauchmeldern auszustatten.

Mindestausstattung eventuell erhöhen

In einer normalen Wohnung kommen durch die Vorgaben bereits ein paar Rauchmelder zusammen: Jedes Schlafzimmer, Kinderzimmer und jeder mögliche Fluchtweg, also beispielsweise ein Flur, müssen damit ausgestattet werden. Es lassen sich natürlich jederzeit mehrere Rauchmelder auch an anderen brisanten Stellen anbringen.

Am einfachsten ist es, wenn sich die Eigentümer selbst zur Anbringung und Überprüfung verpflichten. Es existiert eine DIN-Norm, die sie verpflichtet, die Bewohner in den Gebrauch einzuweisen sowie die Geräte jährlich zu warten. Dies bedeutet, sie zu überprüfen und gegebenenfalls auszutauschen, den nötigen Batteriewechsel vorzunehmen und den Vorgang nachweisbar zu dokumentieren. Bei Störungen müssen sie natürlich sofort reagieren. Eigentümer können das Ganze allerdings bis zu einem gewissen Grad auf den Mieter übertragen, sofern dieser dafür körperlich und geistig die Verantwortung übernehmen kann.

Die Anbringung und jährliche Überprüfung – diese ist ebenfalls Bürgerpflicht – kann durch geeignete Fachleute vorgenommen werden. Sollte zwischendurch ein Batteriewechsel fällig werden, kann dies der Mieter eventuell selbst übernehmen.

Montage, Inbetriebnahme und Wartung vom Fachmann

Die Firma Kinzler kümmert sich einmal im Jahr um die Wartung und leistet einen Rundum-Service, der allen Beteiligten zugute kommt:

  • professionelle Befestigung und Inbetriebnahme der Geräte
  • jährliche Wartung und Überprüfung von Nutzungsvorgaben, Geräten und Umgebung sowie gegebenenfalls Geräte- und/oder Batterieaustausch
  • Notrufservice rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche
  • schriftliche Dokumentation aller Vorgänge und Übergabe der Belege an den Nutzer
  • Informationen für den Nutzer zur Funktionsweise der Geräte sowie zum Verhalten bei Störungen und im Brandfall
  • Beratung des Kunden über gesetzliche Mindest-, mögliche Teil- und empfohlene Vollausstattung der Wohneinheit
  • Informationen an den Eigentümer über Fehlfunktionen, Beschädigungen oder verhinderte Wartungsarbeiten
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